- Wirkung gegen Erwachsene, Larven und Ei-Stadien
- schnelle Sofortwirkung
- breite Zulassung in vielen Kulturen
- kurze Wartezeiten
- Kombination aus 2 Naturwirkstoffen
- für integrierte und biologische Produktion geeignet
Hinweis: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Aktuelle Informationen:
nun mit Zulassungsverlängerung bis 31.08. 2022 .
alle Zulassungsgebiete bleiben somit bis dahin unverändert erhalten
Notfall-Zulassungen
Spruzit Neu darf vom 15.02.2020 bis 13.06.2020 in Kernobstanlagen (ökologischer Anbau) gegen den Apfelblütenstecher eingesetzt werden. Mehr lesen Sie hier
Spruzit Neu darf vom 15.03.2020 bis 12.07.2020 im Obstbau (ökologischer Anbau) gegen freifressende Schmetterlingsraupen an johannisbeerartiges Beerenobst im Freiland eingesetzt werden. Mehr lesen Sie hier
§ 51 Zulassungserweiterung für Zucchini, Chinakohl, Kürbis, Süßkartoffel und Zwiebelgemüse
Die Zulassungserweiterungen lesen Sie im Detail im Info-Blatt auf dem Reiter Downloads
Verfügbare Abpackungen:
Wirkstoff
4,59 g/l Pyrethrine, entspr.
18,36 g/l Natur-Pyrethrum;
825,3 g/l Rapsöl
Informationen zu den Wirkstoffen
Spruzit® Neu enthält die Wirkstoffe Natur-Pyrethrum und Rapsöl. Natur-Pyrethrum wird aus einer in Afrika wachsenden Chrysanthemenart (Chrysanthemum cinerariaefolium) gewonnen. Der eigentliche Wirkstoff, die Pyrethrine, ist in den gelben Blütenköpfchen der Pflanzen enthalten. Als zweiten Wirkstoff enthält Spruzit® Neu Rapsöl.
Zusammensetzung von Pyrethrum
Natur-Pyrethrum enthält 6 verschiedene Pyrethrine. Den größten Anteil machen Pyrethrin I und Pyrethrin II aus, daneben sind auch Cinerin I, Cinerin II, Jasmolin I und Jasmolin II enthalten.
Wirkungsweise
Natur-Pyrethrum gelangt in erster Linie über die Hautöffnungen (Stigmen) in den Körper der Insekten. Durch den Zusatz von Rapsöl wird die Außenhaut der Insekten aufgeweicht, sodass die Pyrethrumaufnahme in den Insektenkörper deutlich erhöht ist. Im Insektenkörper schädigt Pyrethrum die Reizweiterleitung im Nervensystem und führt so zu einem raschen Absterben der Schädlinge.
Für Warmblüter besitzt Pyrethrum dagegen nur eine geringe Toxizität. Natur- Pyrethrum wird durch Sonnenlicht und Sauerstoff rasch abgebaut. Dadurch hat Spruzit® Neu in vielen Kulturen eine kurze Wartezeit.
Der zweite Wirkstoff von Spruzit® Neu, das Rapsöl, besitzt eine sehr gute Wirkung auf die Ei-Stadien von Schädlingen. Dies ist insbesondere bei der Bekämpfung von Spinnmilben, Weißen Fliegen, Wollläusen und Thripsen wichtig. Rapsöl wirkt zusätzlich auch auf die erwachsenen Stadien, indem es die Atmungsorgane Strukturformel Pyrethrin (Tracheen) schädigt.
Von der Zulassungsbehörde zugelassene Anwendungsgebiete
Wirkstoff: | 4,59 g/l Pyrethrine (entspr. 18,36 g/l Natur-Pyrethrum), 825,3 g/l Rapsöl | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zul.Nr. | 24780-60 (Zugelassen bis 31.08.2022) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gefahrsymbol: | N (umweltgefährlich) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Gewässerschutz | NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. NW606 Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW607 Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW608 Haus- und Kleingartenbereich: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NW642 Haus- und Kleingartenbereich: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auswirkungen auf Bienen | NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auswirkungen auf Nützlinge | NN400 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. NN410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. NN0807 Schlupfwespen frühestens eine Woche nach der letzten Anwendung ausbringen. NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Pflanzenhöhe bis 50 cm NT103 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Pflanzenhöhe 50 - 125 cm. NT104 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Kernobst (2,3 l/ha und m Kronenhöhe) und Beerenobst. NT105 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind: Johannisbeerenartiges Beerenobst, Brombeeren und Himbeeren. NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Kernobst (5 l/ha und m Kronenhöhe). NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Gültig für: Zierpflanzen- und Gemüsebau Pflanzenhöhe über 125 cm. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auswirkungen auf Fische | R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
Pflanzenverträglichkeit
Spruzit® Neu hat sich in umfangreichen Versuchen, bei bestimmungsgemäßer Anwendung, als gut pflanzenverträglich erwiesen. Keine Anwendung bei direkter Sonneneinstrahlung. Aufgrund der großen Arten- und Sortenvielfalt im Zierpflanzenbau empfehlen wir, vor der Behandlung größerer Bestände Probespritzungen an Einzelpflanzen durchzuführen, besonders hinsichtlich der Blütenverträglichkeit. Bei Weihnachtssternen, Gerbera, Lantanen, Farnen, Ficus Arten, Ageratum, Basilikum und Birnen können die Behandlungen unter Umständen zu Blattschäden führen. Spruzit® Neu hinterlässt keine Spritzflecken auf den Blättern. Behandelte Pflanzen bekommen teilweise eine matt glänzende Oberfläche („Blattglanzeffekt“). Spruzit® Neu kann im Spritzverfahren auch bei Hydrokulturen eingesetzt werden.
Mischbarkeit
- Spruzit® Neu kann mit PROFI Vital KaliumAktiv gemischt werden. Keine Mischung mit Delan WG oder Schwefelpräparaten. Keine Anwendung von Spruzit® Neu kurz vor oder nach einer Behandlung mit den genannten Produkten.
- alle Tankmischungen sind grundsätzlich unverzüglich nach dem Ansetzen auszubringen.
- vor der Behandlung des gesamten Bestandes müssen die Tankmischungen vorher mittels Probespritzung auf Pflanzenverträglichkeit getestet werden.
Anwendung
Bei der Anwendung von Spruzit® Neu sollte folgendes beachtet werden:
1. Spritzung bei niedrigen Temperaturen und geringer Sonneneinstrahlung Spruzit® Neu wirkt umso besser, je geringer die Temperaturen bei der Spritzung sind. Deshalb sollte die Anwendung vorzugsweise in den Abend- oder frühen Morgenstunden erfolgen. Bei Temperaturen über 25 °C ist mit einer nachlassenden Wirksamkeit zu rechnen. Das enthaltene Pyrethrum wird durch den UV-Anteil des Lichtes inaktiviert, sodass die Anwendung nicht bei direkter Sonneneinstrahlung erfolgen darf.
2. Spritzung mit hoher Wasseraufwandmenge Spruzit® Neu ist ein reines Kontaktmittel. Daher müssen die Pflanzen von allen Seiten vollständig benetzt werden. Die Spritztechnik ist entsprechend anzupassen. Weiterhin ist es wichtig, Spruzit® Neu mit möglichst hoher Wasseraufwandmenge zu spritzen, um eine optimale Benetzung der Pflanzen einschließlich der Blattunterseiten zu erreichen.
3. Wiederholung der Behandlung Wir empfehlen in der Regel nach 5-7 Tagen eine Wiederholungsspritzung durchzuführen. Bei Dracaenenthripsen, Schild- und Wollläusen sollte die zweite Behandlung im Abstand von 14 Tagen erfolgen.
Nützlingseinsatz
Spruzit® Neu ist gut für die Spritzung vor einem geplanten Nützlingseinsatz geeignet. Durch die schnelle Abbaubarkeit können viele Nützlinge bereits 3 Tage nach einer Behandlung eingesetzt werden. Ein Repellenteffekt gegenüber Nützlingen, wie dieser von vielen Pyrethroiden bekannt ist, tritt bei der Anwendung von Spruzit® Neu nicht auf. Während des Nützlingseinsatzes sollten Pyrethrum-Präparate nur in kleinen Teilbereichen für Korrekturmaßnahmen eingesetzt werden, da direkt getroffene Nützlinge geschädigt werden.
Ökologischer Landbau
Spruzit® Neu kann in ökologisch wirtschaftenden Betrieben eingesetzt werden. Beide Wirkstoffe, Pyrethrum und Rapsöl, sind in der entsprechenden Positivliste der EG-Verordnung für den ökologischen Landbau aufgeführt.
Spruzit® Neu ist bei der FiBL registriert.
Öffentliches Grün
Spruzit® Neu ist im Verzeichnis nach § 17 des PflSchG für die Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit genehmigt und zugelassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bvl.bund.de.
Daten zur Umweltverträglichkeit
Nützlinge
Spruzit® Neu ist bei direktem Kontakt schädlich für relevante Nutzorganismen. Durch den raschen Wirkstoffabbau ist jedoch eine rasche Wiederbesiedlung durch Nützlinge möglich.
Bienen
Nicht bienengefährlich (B4).
Gewässer
Keine Wasserschutzgebietsauflage. Giftig für Fische, Fischnährtiere und Algen. Gewässerabstandsauflagen: siehe Etikett
oder unter:
www.progema-pflanzenschutz.de
Einstufung nach GHS/CLP-Verordnung
Aquat. Cron. 2, H411
Hinweis
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
Zulassungs-Nummer: 024780-60
Zugelassene Indikationen
Zierpflanzenbau
Gegen saugende Insekten (wie Blattläuse, Thripse, Sitkafichtenläuse und Zikaden) an Zierpflanzen (Fr/Gh/Z,B,B)*.
Gegen Spinnmilben, Schildlausarten, Woll- oder Schmierläuse und Mottenschildläuse (Weiße Fliegen) an Zierpflanzen (Gh/Z,B,B)*.
Gemüsebau Gegen Blattläuse an Kohlrabi (Fr)*.
§ 18 a Lückenindikationen genehmigt für den Erwerbsgartenbau
Zierpflanzenbau
Gegen beißende Insekten an Zierpflanzen (Fr/Gh).
Gemüsebau Gegen saugende und beißende Insekten an Gemüsejungpflanzen und Salat-Arten (ausgen. Wickler) (Fr/Gh).
Grundsätzlich gilt:
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
eine stets aktuelle Übersicht über die Zulassungssituation der Produkte von PROGEMA finden sich im Download-Bereich am Seitenende